insieme Aarau-Lenzburg     für Menschen mit geistiger Behinderung

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Vortragsabend Vorsorge im Erbfall vom 19. Juni 2007

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1996: 20 Jahre Aarauer Kerzenziehen Aufzeichnungen von Albert Klopfsten.pdf

 

         

 

 

 

 

 

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Vortragsabend "Vorsorge im Erbfall" am 19. Juni 07
im Alterszentrum Suhrhard

70 Personen interessierten sich für die äusserst fundierten Ausführungen von

lic. iur. Regina Küng
Fürsprecherin und Notarin, Wettingen

Sie sprach über die Probleme im Erbfall mit einem geistig behinderten Sohn oder einer geistig behinderten Tochter.

Weil jeder Fall ein Einzelfall ist, war es der Referentin nicht möglich, Unterlagen ab-zugeben. Fazit und Empfehlung von uns Vorstandsmitgliedern: Eltern mit einem geistig behinderten Sohn oder einer geistig behinderten Tochter sollten bei einem Notar/in einen Erbvertrag abschliessen. Es lohnt sich, diese Vorsorge für den Erbfall zu treffen, denn in jedem Fall wird sich die Vormundschaftsbehörde im Erbfall insofern einmischen, als sie die Interessen des geistig behinderten Sohnes oder der geistig behinderten Tochter wahrnehmen muss. Wenn Sie als Eltern mit einem Erbvertrag vorgesorgt haben, gibt es im Erbfall keine Unklarheiten.

Die Kosten für ein Erbvertrag betragen nach unseren Erfahrungen Fr. 1'000.-- bis Fr 2'000.-- je nach Komplexität. Diese Auslage lohnt sich, besonders wenn z. Bsp. noch eine Liegenschaft zu vererben ist, längstens.

Unsere Empfehlung: lic. iur. Regina Küng, Küng+Küng, Landstr. 76, 5430 Wettingen, 056 437 36 37 oder jeder andere Notar.

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Magliaso-Ferienlagerbericht

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