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Windischer HipHopper im Metropol 19. Juni 2009
Sponsor NAB Disco Metropol 15. Mai 2009
Vorstand im Übergangsjahr 14.03.2008 - 12.03.2009
Vortragsabend 18-jährig - wie weiter? vom 26.02.2009
Zusammenschluss-Meldung Frühling 2008
Vortragsabend Vorsorge im Erbfall vom 19. Juni 2007
Magliaso2007-Ferienlagerbericht AZ
Verlauf "alte" Website www.insieme-region-lenzburg.ch
1996:
20 Jahre Aarauer Kerzenziehen Aufzeichnungen von Albert Klopfsten.pdf


Vortragsabend "Vorsorge im Erbfall"
am 19. Juni 07
im Alterszentrum Suhrhard
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lic. iur. Regina Küng Sie sprach über die Probleme im Erbfall mit einem geistig behinderten Sohn oder einer geistig behinderten Tochter. Weil jeder Fall ein Einzelfall ist, war es der Referentin nicht möglich, Unterlagen ab-zugeben. Fazit und Empfehlung von uns Vorstandsmitgliedern: Eltern mit einem geistig behinderten Sohn oder einer geistig behinderten Tochter sollten bei einem Notar/in einen Erbvertrag abschliessen. Es lohnt sich, diese Vorsorge für den Erbfall zu treffen, denn in jedem Fall wird sich die Vormundschaftsbehörde im Erbfall insofern einmischen, als sie die Interessen des geistig behinderten Sohnes oder der geistig behinderten Tochter wahrnehmen muss. Wenn Sie als Eltern mit einem Erbvertrag vorgesorgt haben, gibt es im Erbfall keine Unklarheiten. Die Kosten für ein Erbvertrag betragen nach unseren Erfahrungen Fr. 1'000.-- bis Fr 2'000.-- je nach Komplexität. Diese Auslage lohnt sich, besonders wenn z. Bsp. noch eine Liegenschaft zu vererben ist, längstens. Unsere Empfehlung: lic. iur. Regina Küng, Küng+Küng, Landstr. 76, 5430 Wettingen, 056 437 36 37 oder jeder andere Notar. |
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