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vormundschaftliche Massnahmen

 

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Das Vormundschaftswesen (als Teil des Zivilge-setzbuches) ist im Bundesparlament in Diskussion. Es heisst neu "Jugend- und Erwachsenenschutz-recht" und wird etwa im Jahr 2012 definitiv verabschiedet werden.

Über "Vormundschaftliche Massnahmen" existieren einige wenige Informationsblätter und -Dokumente. Zum Teil sind diese widersprüchlich, weil nicht mehr in allen aargauischen Gemeinden ganz genau gleich vorgegangen wird.

 

 

Die aargauische Instanz, welche definitiv für das Vormundschaftswesen zuständig ist, heisst "Kammer für Vormundschaftswesen" beim Aargauer Obergericht.

Diese Behörde gibt Weisungen an die entsprech-enden staatlichen Stellen, besitzt jedoch keine Beratungsstelle für ratsuchende Bürger.

Es fehlt also im Aargau eine eigentliche Beratungs-stelle.

 

 

 

Es stehen hier im Moment folgende
Unterlagen zur Verfügung:

Unterlagen aus einem Vortrag betr. "Eintritt in die Volljährigkeit - Bedeutung
für Eltern und Angehörige"

Volljährigkeit.pdf

Was tun vor bzw. bei Erreichen der Volljährigkeit.pdf

Die verschiedenen Massnahmen.pdf

Aufgaben der Mandatsträger.pdf

Organisation der Behörden.pdf

 

Allgemeine Unterlagen

Die vormundschaftlichen Massnahmen: Eine Übersicht. insieme Schweiz.pdf

Merkblatt Vormundschaftliche Massnahmen bei geistig
behinderten Personen.pdf

Musterbrief an die Vormundschaftsbehörde zur Einleitung der "Vormund-
schaftlichen Massnahmen" des geistig behinderten Kindes.pdf

dito, als Word-Dokument

 

Von der Kammer für Vormundschaftswesen:

Entmündigung eines mündigen Kindes und dessen Unterstellung unter Vormundschaft oder elterliche Sorge (Art. 385 ZGB).pdf

Entmündigung mündiger Personen gemäss Art. 369 oder 370 ZGB.pdf

Link auf: Kreisschreibensammlung des Obergerichtes

 

 

 

 

Interessante Aussagen zum kommenden Kindes- und Erwachsenenschutzrecht:
 
«Das kann Milizbehörde nicht mehr bewältigen»
Interview mit Oberrichter Marbet von der Kammer für Vormundschaftswesen vom Feb. 2008
  «Das ist eine kleine Revolution»
Beobachter-Artikel vom Februar 2008 zum geplanten Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
 

 

 

 

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