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vormundschaftliche Massnahmen
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Das Vormundschaftswesen (als Teil des Zivilge-setzbuches) ist im Bundesparlament in Diskussion. Es heisst neu "Jugend- und Erwachsenenschutz-recht" und wird etwa im Jahr 2012 definitiv verabschiedet werden. Über "Vormundschaftliche Massnahmen" existieren einige wenige Informationsblätter und -Dokumente. Zum Teil sind diese widersprüchlich, weil nicht mehr in allen aargauischen Gemeinden ganz genau gleich vorgegangen wird.
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Die aargauische Instanz, welche definitiv für das Vormundschaftswesen zuständig ist, heisst "Kammer für Vormundschaftswesen" beim Aargauer Obergericht. Diese Behörde gibt Weisungen an die entsprech-enden staatlichen Stellen, besitzt jedoch keine Beratungsstelle für ratsuchende Bürger. Es fehlt also im Aargau eine eigentliche Beratungs-stelle. |
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Es stehen hier im Moment folgende Unterlagen aus einem Vortrag betr.
"Eintritt in die Volljährigkeit - Bedeutung
Allgemeine Unterlagen
Von der Kammer für Vormundschaftswesen:
Link auf: Kreisschreibensammlung des Obergerichtes
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| Interessante Aussagen zum kommenden Kindes- und Erwachsenenschutzrecht: | ||
«Das
kann Milizbehörde nicht mehr bewältigen»Interview mit Oberrichter Marbet von der Kammer für Vormundschaftswesen vom Feb. 2008 |
«Das
ist eine kleine Revolution»Beobachter-Artikel vom Februar 2008 zum geplanten Kindes- und Erwachsenenschutzrecht |
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